Trockenbau und Gipsputz – die richtige Qualität für jedes Projekt

Stellen Sie sich vor, Ihre neue Trockenbauwand ist fertig gestrichen, Sie sind aber unzufrieden mit der Oberfläche. Und nun sagt der Gipser, seine Arbeit sei hundertprozentig und der Maler hätte unsauber gearbeitet – aber der Maler behauptet, die Wand sei schlecht verputzt gewesen und daher sei das Ergebnis nicht perfekt. Wer hat Recht, wer ist im Unrecht? Und was meint ein Architekt, wenn er die Begriffe 'Malerfertig' bzw. 'prêt à preindre' in seiner Ausschreibung verwendet? Um diese Zwistigkeiten aus der Welt zu schaffen, gibt es Normen im Gipsputz, die mit den Qualitätsstufen Q1 bis Q4 bezeichnet werden.

Was beschreiben die Normen Q1 bis Q4 im Trockenbau?

Die Oberflächenqualitäten Q1, Q2, Q3 und Q4 beschreiben sowohl beim Trockenbau, als auch bei Innenputzen, welche Qualität von der ausführenden Firma, die den Untergrund herstellt, verlangt wird. Diese Information ist auch für den Maler wichtig, damit er weiß, mit welchen Vorbereitungen er rechnen muss, bevor er die Wandgestaltung ausführen kann. Daher werden wir Sie bei einem Neubau auch immer nach der Oberflächenqualität der Gips- und Trockenbauarbeiten fragen.

Was genau bedeuten die Oberflächenqualitäten von Q1 bis Q4 bei Trockenbau und Gipsputz?

Grob gesagt ist die Oberflächenqualität umso besser, je höher die Zahl ist:

  • Q1 ist eine sehr raue, unebene Qualität, die für Malerarbeiten außer im Keller oder in der Garage nicht geeignet ist.
  • Q2 ist die Standardqualität und dafür ausreichend, um strukturierte Beläge wie Glasfaser, Putze oder strukturierte Farben aufzutragen.
  • Q3 brauchen Maler als Oberflächenqualität, um ein glattes Vlies zu verkleben oder den Gipsputz direkt zu streichen.
  • Q4 als höchste Qualitätsstufe wird verlangt, wenn sehr hohe Anforderungen an den Untergrund gestellt werden. Das trifft zum Beispiel zu, wenn glänzende Beschichtungen oder ganz glatte, helle Wände ohne Schattenwurf bei indirekter Beleuchtung gewünscht sind.

Wie helfen die Normen für Trockenbau und Gipsputz Ihnen als Kunde?

Werden die Qualitätsnormen für die Ausführung von Gipsputz im Vorfeld bereits mit Blick auf die spätere Wandgestaltung festgelegt, können Sie als Kunde unschöne Überraschungen vermeiden und viel Geld sparen. Folgende Beispiele verdeutlichen das:

  • Der Gipser soll laut Auftrag die Wand in Q2 (Standard) ausführen, der Maler soll eine strukturierte Glasfaser kleben und hierfür ist die Qualität Q2 absolut ausreichend. Soll als späterer Wandbelag aber eine glatte Vliestapete verkleben, muss der Untergrund in Q3 gefertigt werden, um die erforderliche Qualität zu garantieren. Die Spachtelung, die der Maler nun ausführen muss, ist teurer, als wenn die Trockenbaufirma den Gipsputz durch einen zusätzlichen Glättvorgang auf Q3 geglättet hätte – ganz zu schweigen der dadurch entstehenden Verzögerung im Arbeitsablauf.
  • Der Gipser wurde mit der Ausführung in Q3 beauftragt, der höchsten Qualität, die er mit Gips herstellen kann. Der Kunde möchte später eine Lichtleiste mit indirekter Beleuchtung anbringen – doch bei einer Oberfläche in Q3 kommt es bei indirekter Beleuchtung zu Schattenbildung. Daher muss der Maler informiert werden, dass er durch mehrmaliges Ganzspachteln und feines Schleifen einen Untergrund in Q4 erstellen soll, bevor er die Wand streichen kann.

Die Normen für den Trockenbau und die Qualitätsstufe der Oberflächen dient also dazu, von vorneherein die tatsächlichen Kosten zu bestimmen und Missverständnisse zu vermeiden. Behalten Sie also gleich bei der Renovierung oder dem Neubau im Hinterkopf, welche Wandgestaltung Sie wünschen und informieren Sie Ihren Trockenbauer, falls er nicht danach fragt. Da wir bei Kutten Alain die unterschiedlichen Gewerke intern abdecken können, ist Ihnen ein reibungsloser Ablauf ohne böse Überraschungen oder Extrakosten garantiert.