Das Thema Energiesparung im Gebäudebestand bekommt eine immer größere Bedeutung. Zum einen durch die steigenden Kosten für Öl und Erdgas, zum anderen durch die Diskussion der Klimaerwärmung.
Die Einsparung von Energie durch eine energetische Sanierung ist ein adäquates Mittel um diesen Problemen Herr zu werden. Wir bieten Ihnen als Fachmann im Bereich Dämmung von Fassaden, Kellerdecken und Speichern, unser Wissen und unsere Kenntnisse an. Im Rahmen der Aktion „Energiefresser ohne Artenschutz“, die wir zusammen mit unserem Hauptlieferanten MEG aus Trier und der Malerinnung Luxemburg organisieren, bieten wir Ihnen Lösungen für Ihre Fragen im Bereich Dämmung an.
Bei der energetischen Sanierung Ihres Hauses, spielt die Energieberatung eine sehr wichtige Rolle. Es ist der Energieberater, der Ihr Haus im Bestand analysiert, und koordinierte Maßnahmen vorschlägt. Deshalb hat der Staat auch als Voraussetzung um die recht hohen Zuschüsse zu erhalten, die Energieberatung als Pflicht eingeführt.
Die Energieberatung wird vom Staat für Einfamilienhäuser mit 1.000€ bezuschusst.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Planung der energetischen Sanierung.
Unsere Aktion Energiefresser ist an folgende Konditionen gebunden:
*Die Energiefresseraktion der MEG und Malerinnung Luxemburg besagt dass bei einer energetischen Sanierung folgende Zuschüsse gewährt werden: unter 100 qm keine Gutschrift, über 100 qm 175 €, über 200 qm 250 €, über 300 qm 350 €.
Wir gehen noch einen Schritt weiter: Kommt es zu einem Auftrag an unsere Firma, übernehmen wir die Differenz zwischen dem Rechnungsbetrag und den 1.000 € Zuschuss, die der Staat gibt, mindestens aber die in der Energiefresseraktion vorgesehenen Gutschriften. Diese wird ihnen als Energiefresserbonus auf der Endrechnung aufgeführt. Die Dämmung muss nach Anleitung des Energieberaters auf der gesamten Fläche erfolgen. Außerdem müssen Sie in den Genuss von Zuschüssen vom Staat kommen. Haben Sie beim ersten Kontakt noch keinen Bericht von einem unabhängigen Energieberater vorliegen, so lassen wir von einem Berater, der mit uns zusammenarbeitet eine Energieberatung ausarbeiten, um die Dämmstärke zu ermitteln. Diese Energieberatung wird Ihnen nur verrechnet, wenn es zum Auftrag kommt. In unserer Schlussrechnung werden wir Ihnen als Gutschrift „Aktion Energiefresser“, die Differenz zwischen Rechnung Energieberater und Zuschuss Staat aufführen. Die gesamte Summe der Energieberatung muss von Ihnen an den Energieberater bezahlt werden. Dies muss so sein, ansonsten Sie keine Zuschüsse vom Staat erhalten.