Fassade Baugenehmigung

Hausfassade renovieren? Das müssen Sie wissen!

Die Malerarbeiten waren gerade beendet – da mussten die Hausbesitzer ihre Fassade noch einmal neu streichen lassen, und zwar in einem anderen Farbton. Der Grund: Ihnen fehlte eine Baugenehmigung. Damit Ihnen derlei böse Überraschungen erspart bleiben, erklären wir Ihnen, was Sie bei der Renovierung Ihrer Hausfassade beachten müssen.

Vor Kurzem erreichte uns eine ungewöhnliche Anfrage:

„Sehr geehrter Herr Kutten, unsere kürzlich renovierte Fassade muss noch einmal komplett neu überarbeitet werden. Es wurde versäumt, eine Baugenehmigung bei der Stadtverwaltung zu beantragen. Und die Gemeindeverantwortlichen sind mit dem Farbton nicht einverstanden. Da wir schlecht beraten wurden, wollen wir mit der ursprünglichen Fassadenfirma nicht mehr zusammenarbeiten. Können Sie uns ein Angebot für diese Arbeiten unterbreiten?“

Eine Baugenehmigung für das Streichen einer Fassade? Davon dürften viele Immobilienbesitzer noch nie gehört haben. Dabei ist Vorsicht geboten, wenn Sie eine Fassade neu gestalten wollen: Für eine solche Renovierung verlangen nämlich immer mehr Städte und Gemeinden in Luxemburg eine Baugenehmigung – auch, wenn es nur um einen frischen Anstrich geht. Darüber hinaus gibt es weitere Anträge, die Sie vor Beginn der Arbeiten an Ihrer Fassade stellen sollten. Deshalb hier ein Überblick über die wichtigsten Genehmigungen:

1. Genehmigung zur Nutzung des öffentlichen Raumes

Bei fast jeder Fassadenrenovierung ist ein Gerüst vonnöten. Zudem wünschen sich Kunden heute in der Regel eine mobile Toilette für die Arbeiter. Oft werden beim Arbeiten an der Fassade zudem Stellplätze gebraucht, um Material zu be- und entladen. Sobald eine dieser Maßnahmen auf dem Gehweg oder angrenzenden Parkplätzen stattfindet, muss für das Benutzen des öffentlichen Raumes eine Genehmigung der Gemeinde vorliegen. Die Antwort auf diese Anfrage dauert in der Regel maximal fünf bis zehn Arbeitstage. Die Kosten fallen von Gemeinde zu Gemeinde sehr unterschiedlich aus. Wenn wir als ausführende Firma mit der Fassadenrenovierung beauftragt sind, stellen wir diese Anträge für unsere Kunden – schließlich müssen dabei Dauer und Beginn der Arbeiten aufgeführt werden. Die Kosten verrechnen wir eins zu eins an den Kunden weiter.

2. Für Fassaden an Staatsstraßen: Genehmigung von „Ponts & Chaussées“

Befindet sich Ihre Fassade an einer Staatsstraße, brauchen Sie eine weitere Genehmigung von der Straßenbauverwaltung „Ponts & Chaussées“. Die Kosten dafür sind mit weniger als zehn Euro gering. Auch diese Genehmigung beantragen wir auf Wunsch für unsere Kunden.

3. Baugenehmigung zur Renovierung der Fassade

Immer mehr Gemeinden in Luxemburg, etwa die Gemeinde Esch/Alzette und die Stadt Luxemburg für geschützte Viertel, verlangen das Einreichen einer Baugenehmigung („autorisation de bâtir“) für die Renovierung einer Fassade. Mal schnell nächste Woche die Hauswand streichen, das geht also heute in vielen Gemeinden nicht mehr. Wichtige: Die Baugenehmigung kann nur vom Hausbesitzer selbst beantragt werden.

Fassadenrenovierung: So sollten Sie vorgehen!

Damit Sie Ihre Fassade erfolgreich und ohne administrative Hürden renovieren können, sollten Sie folgende Schritte bei der Planung und Ausführung der Arbeiten beachten:
Sobald Sie eine Renovierung Ihrer Fassade planen, fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob Sie eine Baugenehmigung benötigen. Wenn ja, lassen Sie sich die nötigen Unterlagen zuschicken oder, falls im Internet zugänglich, drucken Sie sie aus.

Gemeinde entscheidet anhand von Farbmustern

Wenn Sie uns mit der Fassadengestaltung beauftragen, fertigen wir für Sie nach eingehender Beratung Muster der von Ihnen gewünschten Farben an: Denn nachdem Sie den Antrag für eine Baugenehmigung bei der Gemeinde gestellt haben, müssen Sie Ihre Wunsch-Farbtöne der Gemeinde vorlegen. Sie entscheidet, ob Sie die Farben verwenden dürfen oder nicht. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann es sein, dass auch die Verwendung der Materialien vorgeschrieben ist (häufig zum Beispiel mineralische Farben und Putze). Eine Baugenehmigung dauert erfahrungsgemäß mindestens drei, aber auch schon mal bis zu sechs Wochen.

Zwei bis drei Monate Vorbereitungszeit

Erst wenn die schriftliche Bestätigung in Form der Baugenehmigung vorliegt, beantwortet die Gemeinde eine eventuelle Anfrage unsererseits für das Aufstellen des Gerüstes. Ab dem Tag, an dem Sie uns anrufen, um ein Angebot zu bekommen, bis zu dem Tag, an dem alle Genehmigungen vorliegen, können Sie gut und gerne zwei bis drei Monate rechnen. Planen Sie die Renovierung Ihrer Fassade deshalb nicht zu spät.
Sie wünschen sich Beratung zur Renovierung Ihrer Hausfassade oder benötigen ein konkretes Angebot? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

*Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebenen Genehmigungsverfahren und Vorgehensweisen auf unseren Erfahrungen beruhen. Wir können keine rechtliche Verantwortung für die Angaben übernehmen und schließen nicht aus, dass in Ihrer Gemeinde andere oder zusätzliche Genehmigungen verlangt werden.

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